Gemäß den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen kann der Beherbergungsvertrag bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag beiderseits ohne Stornogebühren durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Bis spätestens einem Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag beiderseits gegen eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Nimmt der Gast die bestellten Räume bzw. Leistungen nicht in Anspruch, bzw. storniert er unter einem Zeitraum von einem Monat, so ist er zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Unter Abzug der Eigenersparnis ergeben sich Entgeltforderungen von 80 % des Zimmerpreises sowie 70 % des Verpflegungspreises.